20 Jahre Seniorenrat Bretten
20 Jahre Seniorenrat Bretten

Wohngeld

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als

Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

 

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Einen Antrag auf Wohngeld können

bei der Stadt Bretten stellen.

 

Stadt Bretten

Untere Kirchgasse 9,  75015 Bretten

Telefon: 07252 9 21 - 3 13

 

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

 

 

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2023 und Mietstufe 3
Mitglieder im Hfaushalt
Höchst-miete monatliches Brutto-Einkommen Brutto-Einkommen (ohne Kindergeld!)
vor einem pauschalen Abzug von: 
 
10% 20% 30%
1 567,60 € 1.435,00 € 1.595,00 € 1.794,00 € 2.050,00 €
2 697,40 € 1.936,00 € 2.151,00 € 2.419,00 € 2.765,00 €
3 830,80 € 2.411,00 € 2.679,00 € 3.014,00 € 3.444,00 €
4 968,20 € 3.256,00 € 3.618,00 € 4.070,00 € 4.652,00 €
5 1.105,60 € 3.733,00 € 4.148,00 € 4.667,00 € 5.333,00 €

 

Willkommen beim Seniorenrat Bretten

Der Seniorenrat ist eine Arbeitsgemeinschaft von Delegierten der in der Großen Kreisstadt Bretten bestehenden Organisationen, Einrichtungen, Verbänden, Vereinen und Gruppierungen, die im Bereich der Seniorenarbeit tätig sind.
 
Der Seniorenrat versteht sich als Vermittler aller in der Seniorenarbeit freiwillig Tätigen und der Stadtverwaltung Bretten. Er zeigt Probleme auf und gibt Anregungen zu einem besseren Miteinander der älteren Menschen. Der Seniorenrat bietet der Stadt Bretten die Zusammenarbeit in allen Fragen an, die Senioren betreffen.

Seniorenrat Bretten

Seniorenrat Bretten
Untere Kirchgasse 9
75015 Bretten

Rufen Sie einfach an unter

+49 7252 9 21 - 3 15

 

post(at)seniorenrat-bretten.de

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