20 Jahre Seniorenrat Bretten
20 Jahre Seniorenrat Bretten

Betreuung

Seit 1992 ist das Betreuungsrecht in Kraft. Personen die hilfsbedürftig sind und eine der folgenden Krankheiten oder Behinderungen haben können einen Betreuer erhalten. (§ 1896 Abs. 1 BGB):

  • psychische Krankheiten
  • geistige Behinderungen
  • seelische Behinderungen
  • körperliche Behinderungen

Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Bei der Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin prüft das Vormundschaftsgericht:

  • ob eine Betreuerbestellung notwendig ist. So können viele Angelegenheiten durch eine Vorsorgevollmacht geregelt werden. Ist eine solche vorhanden ist eine Betreuung nicht notwendig.
  • den Umfang der Betreuung. Es werden nur für diejenigen Aufgabenbereiche Betreuungen eingerichtet, die notwendig sind. Typische Aufgabenbereiche sind z.B. die Vermögenssorge oder die Gesundheitsfürsorge.
  • Wie lange die Betreuung notwendig ist

In der Regel hat der Betreuer die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Betreute bleibt weiterhin voll geschäftsfähig. Nur wenn für bestimmte Bereiche ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt vorliegt kann der Betreute in diesem Bereich nur mit Einwilligung des Betreuers Rechtsgeschäfte tätigen. Ausnahmen sind hier geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens.

Für den Fall das Sie einmal einen Betreuer bzw. eine Betreuerin benötigen können Sie mit einer Betreuungsverfügung bestimmen wer dann für Sie als Betreuer eingesetzt werden soll.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Betreuungsrecht" des

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

www.bmjv.de

Willkommen beim Seniorenrat Bretten

Der Seniorenrat ist eine Arbeitsgemeinschaft von Delegierten der in der Großen Kreisstadt Bretten bestehenden Organisationen, Einrichtungen, Verbänden, Vereinen und Gruppierungen, die im Bereich der Seniorenarbeit tätig sind.
 
Der Seniorenrat versteht sich als Vermittler aller in der Seniorenarbeit freiwillig Tätigen und der Stadtverwaltung Bretten. Er zeigt Probleme auf und gibt Anregungen zu einem besseren Miteinander der älteren Menschen. Der Seniorenrat bietet der Stadt Bretten die Zusammenarbeit in allen Fragen an, die Senioren betreffen.

Seniorenrat Bretten

Seniorenrat Bretten
Untere Kirchgasse 9
75015 Bretten

Rufen Sie einfach an unter

+49 7252 9 21 - 3 15

 

post(at)seniorenrat-bretten.de

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