Aufgaben des Seniorenrates
(laut Satzung des Seniorenrat Bretten)
• Eintreten für Interessen älterer Menschen
• Ansprechpartner für die Gemeinde
• Beteiligung an Maßnahmen der Stadt im Bereich der Altenhilfe
• Kontakt der Mitglieder untereinander
• Schaffung einer Geschäftsstelle und einer Begegnungsstätte
• Durchführung von Seniorenveranstaltungen
• Beratung von Einrichtungen der Altenarbeit und Altenhilfe
außerdem: Prüfung der für den Seniorenfreundlichen Service (siehe "Infos für Senioren) gemeldeten Einrichtungen
und gegebenenfalls deren Zertifizierung; Letzteres in Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat.