20 Jahre Seniorenrat Bretten
20 Jahre Seniorenrat Bretten

Testament - Erben und Vererben

Neben der Vorsorge für das eigene Leben ist es für viele Menschen auch wichtig die Dinge nach dem eigenen Tod zu regeln. Hierbei spielt das Vererben eine wichtige Rolle.


Zunächst ist es wichtig zu wissen wer erbt denn nach der gesetzlichen Erbfolge. Informieren Sie sich hier genau. So erbt der Ehepartner bzw. Lebenspartner nach der gesetzlichen Erbfolge nicht mehr als drei Viertel solange noch Kinder oder ein Neffe leben. Wenn Sie eine andere Regelung wollen als dies der Gesetzgeber vorsieht so müssen Sie ein Testament machen.  


Für die Erstellung eines Testaments gibt es einige Formvorschriften zu beachten. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten das eigene Testament zu verfassen.


1.    Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben und von Ihnen mit vollständigen Namen unterschrieben werden. Wichtig ist auch, dass Sie das Datum und den Ort hinzufügen damit man ggf. feststellen kann, ob das vorliegende Testament auch das aktuelle ist, oder ob ein neueres Testament vorliegt. Ehe- bzw. Lebenspartner können auch ein gemeinschaftliches Testament machen. Dies muss von einem Partner eigenhändig geschrieben werden und dann von beiden mit vollständigen Namen unterschrieben werden.


Wenn Sie ein eigenhändiges Testament erstellt haben stellen Sie sicher, dass ihre Angehörigen von dem Testament wissen und das dies dann im Todesfall auch gefunden wird.


2.    Öffentliches Testament
Das öffentliche oder auch notarielle Testament wird gegenüber einem Notar entweder mündlich erklärt und dann von diesem niedergeschrieben, oder aber ein schriftlich abgefasstes Testament wird dem Notar übergeben. Der Vorteil eines öffentlichen Testamentes ist, dass Sie vom Notar beraten werden und er Ihnen hilft dass Sie ihren letzten Willen richtig umsetzen können. Das notarielle Testament wird dann amtlich verwahrt, so dass im Sterbefall sichergestellt ist, dass das Testament auch eröffnet wird.  
Ausführliche Informationen zum Thema Erben und Vererben erhalten Sie in der Broschüre "Erben und Vererben" des

 

Ausführliche Informationen zum Thema Erben und Vererben erhalten Sie in der Brochüre "Erben und Vererben" des

Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
www.bmjv.de

 

Willkommen beim Seniorenrat Bretten

Der Seniorenrat ist eine Arbeitsgemeinschaft von Delegierten der in der Großen Kreisstadt Bretten bestehenden Organisationen, Einrichtungen, Verbänden, Vereinen und Gruppierungen, die im Bereich der Seniorenarbeit tätig sind.
 
Der Seniorenrat versteht sich als Vermittler aller in der Seniorenarbeit freiwillig Tätigen und der Stadtverwaltung Bretten. Er zeigt Probleme auf und gibt Anregungen zu einem besseren Miteinander der älteren Menschen. Der Seniorenrat bietet der Stadt Bretten die Zusammenarbeit in allen Fragen an, die Senioren betreffen.

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