Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als
Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Einen Antrag auf Wohngeld können
bei der Stadt Bretten stellen.
Stadt Bretten
Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten
Telefon: 07252 9 21 - 3 13
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Zusschussfähige Miete (ab 01.01.2016) | |
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Mietstufe III (Bretten) |
1 | 390 € |
2 | 473 € |
3 | 563 € |
4 | 656 € |
5 | 750 € |
Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied |
91 € |