Die Belastungsgrenze bei der Zuzahlung beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen.
Für schwerwiegend chronisch Kranke Menschen beträgt diese Belastungsgrenze 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Wird diese Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht, besteht die Möglichkeit, für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden.
Ausführliche Informationen erhalten sie auf den Informationsblatt zu den Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministerium für Gesundheit
INFORMATIONSBLATT ZU DEN ZUZAHLUNGSREGELUNGEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG