Nicht nur im Alter kann jeder von uns sehr schnell z.B. durch Unfall oder Krankheit in die Lage kommen, dass er nicht mehr selbst über seine eigenen Angelegenheiten entscheiden und diese selbstbestimmt regeln kann.
Wichtig hierbei ist zu wissen, dass die eigenen Angehörigen wie die Kinder oder der Ehepartner nicht automatisch oder bei Bedarf die eigenen Angelegenheiten regeln können. Hierzu benötigen Sie eine Vollmacht oder Sie sind ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Während die Vollmacht ihnen einen großen Freiraum bei der Gestaltung ihrer Angelegenheiten bietet haben sie hier aber auch das Risiko, dass die bevollmächtigte Person in ihrem Sinn handelt.
Bei der gesetzlichen Betreuung findet eine gerichtliche Beaufsichtigung statt und die betreuende Person muss regelmäßig dem Gericht einen Rechenschaftsbericht vorlegen. Hierdurch erhöht sich die Sicherheit aber auch der bürokratische Aufwand für die betreuende Person.