Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie entscheiden wer, was für Sie regeln kann. Bei der Erteilung einer Vollmacht sollten Sie beachten, dass eine „Vollmacht zur Vertretung in allen Angelegenheiten“ die folgenden wichtigen Fälle nicht abdeckt
Spezielle Formvorschriften für eine Vollmacht gibt es nicht. Sie sollte aber schriftlich niedergeschrieben sein. Ob die Vorsorgevollmacht von Hand oder mit dem Computer geschrieben wurde ist unerheblich. Bei einer handschriftlichen Vollmacht kann im Zweifel eher überprüft werden, ob Sie bei der Erteilung der Vollmacht noch geschäftsfähig waren. Wichtig ist aber auf alle Fälle die eigenhändige Unterschrift mit Ort und Datum.
Mit einer öffentlichen Beglaubigung könne Sie sicher gehen, dass die Vollmacht von Ihnen persönlich unterschrieben wurde und daran keine Zweifel bestehen, sie sagt aber nichts darüber aus, ob Sie zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung noch geschäftsfähig waren und den Inhalt der Vollmacht verstanden haben.
Bei einer notariellen Beurkundung befasst sich der Notar auch mit den Inhalten der Vollmacht. Eine notarielle Beurkundung ist bei bestimmten Rechtsgeschäften wie dem Kauf und Verkauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen oder der Darlehnsaufnahme notwendig.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
Das Muster einer Vorsorgevollmacht können Sie unter folgendem Link herunterladen.